Allgemeine Geschäftsbedingungen von Valeria de Graaff, Glatzer Str. 3, 56077 Koblenz. Im Folgenden „Social-Media-Beraterin“ genannt.

§1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen, die durch Valeria de Graaff als Social-Media-Beraterin erbracht werden, darunter fallen Mailings, Angebote, Beratungsdienstleistungen, Coachings, Workshops sowie digitale Produkte. Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistungen akzeptiert der Auftraggeber/die Auftraggeberin ausdrücklich diese AGB.
(2) Sämtliche Vereinbarungen zwischen der Social-Media-Beraterin und dem Auftraggeber/der Auftraggeberin basieren auf diesen AGB.
(3) Eigene Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/der Auftraggeberin werden nicht Teil des Vertrages, es sei denn, die Dienstleisterin hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(4) Der Auftraggeber/die Auftraggeberin bestätigt, im Sinne des § 14 BGB als UnternehmerIn zu agieren und die Dienstleistungen ausschließlich für (neben-) gewerbliche Zwecke zu nutzen. Die Dienstleistungen richten sich nicht an Verbraucher gemäß § 13 BGB.
(5) Für alle schriftlichen Kommunikationen, Verträge und Angebote wird die Rechtsverbindlichkeit einer elektronischen Signatur von beiden Parteien anerkannt.

§ 2 Vertragsgegenstand:
(1) Die Social-Media-Beraterin bietet Dienstleistungen in den Bereichen Social Media Strategieentwicklung, Beratung im Social Media Marketing und Content Marketing, Bereitstellung digitaler Produkte sowie Konzeption und Betreuung von Social Media Werbekampagnen an.
Abhängig von der Buchung erfolgt die Erbringung der Dienstleistungen entweder individuell angepasst, standardisiert oder in kombinierter Form. Die Dienstleistung kann digital, mittels Videoübertragung, telefonisch oder persönlich vor Ort erbracht werden. Der genaue Leistungsumfang wird durch das konkrete Angebot der Social-Media-Beraterin definiert. Nicht explizit erwähnte Leistungen sind nicht im Vertrag enthalten.
(2) Die Social-Media-Beraterin behält sich das Recht vor, die vereinbarten Leistungen eigenständig oder mit Unterstützung qualifizierter Dritte / DienstleisterInnen zu erbringen, sofern hierdurch keine Nachteile für den Auftraggeber/die Auftraggeberin entstehen.
(3) Es besteht Einigkeit zwischen beiden Parteien, dass die Dienstleistungen ohne die Gewährleistung eines bestimmten Werks erbracht werden. Obwohl Erfolgsprognosen auf der Basis von Erfahrungswerten erstellt werden können, kann kein garantierter Erfolg zugesichert werden. Es besteht seitens des Auftraggebers/der Auftraggeberin kein Rechtsanspruch auf bestimmte Ergebnisse.
(4) In Bezug auf den Inhalt des Vertrags über Dienstleistungen oder Beratung kann die Social-Media-Beraterin bestimmte Leistungsdetails gemäß den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere gemäß § 315 BGB, festlegen. Die Social-Media-Beraterin verpflichtet sich dabei stets, im Interesse beider Parteien objektiv und verhältnismäßig vorzugehen.
(5) Der Auftraggeber/die Auftraggeberin ist verpflichtet, aktiv am Vertragsverhältnis mitzuwirken und notwendige Maßnahmen gemäß den vereinbarten Fristen und Konditionen umzusetzen.

§ 3 Angebot und Leistungserbringung
(1) Die Darstellung der Dienstleistungen der Social-Media-Beraterin auf Webseiten oder Social-Media-Plattformen dient lediglich als Einladung für den Auftraggeber/die Auftraggeberin, Kontakt aufzunehmen und bildet kein verpflichtendes Angebot.
(2) Die Social-Media-Beraterin unterbreitet nach Anfrage ein Angebot, das die einzelnen Leistungen sowie die damit verbundenen Kosten aufzeigt.
(3) Die Beauftragung zusätzlicher Dienstleistungen kann auch mündlich oder fernmündlich erfolgen und wird durch eine nachfolgende Bestätigung per E-Mail rechtswirksam.

§ 4 Preiskalkulation, Vertragserfüllung, Verzug
(1) Alle Preisangaben sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer
(2) Sofern nicht anders im Angebot vereinbart, ist der Auftraggeber/die Auftraggeberin zur Vorleistung verpflichtet. Die Zahlung der vereinbarten Vergütung ist unmittelbar bei Vertragsabschluss fällig.
(3) Die Frist für die Erbringung der vereinbarten Leistung durch die Social-Media-Beraterin beginnt, sobald der im Angebot spezifizierte Rechnungsbetrag beglichen und alle erforderlichen Daten zur Dienstleistungserbringung vollständig bereitgestellt wurden.
(4) Die vereinbarte Leistungserbringungsfrist beginnt, sobald der im Angebot festgelegte Rechnungsbetrag beglichen und alle notwendigen Daten zur Erbringung der Dienstleistung vollumfänglich bereitgestellt wurden.
(5) Sollte die Social-Media-Beraterin durch Umstände, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers / der Auftraggeberin liegen, an der Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen gehindert sein, bleibt ihr Anspruch auf Vergütung bestehen.
(6) Bei Zahlungsverzug seitens des Auftraggebers / der Auftraggeberin behält sich die Social-Media-Beraterin das Recht vor, ihre Leistungen bis zur Begleichung des offenen Betrags auszusetzen.
(7) Die Social-Media-Beraterin kann ein Zurückbehaltungsrecht ausüben und dabei alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zum Auftraggeber / zur Auftraggeberin berücksichtigen.

§ 5 Buchung von Workshops
(1) Die Buchung eines Workshops durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin ist verbindlich. Eine Bestätigungsmitteilung der Buchung wird in der Regel per E-Mail versandt.
(2) Ein Rücktritt von einer festen Reservierung ist nur bei schwerwiegender Gründe gestattet. Im Falle eines Rücktritts muss der Grund gegenüber der Social-Media-Beraterin unverzüglich und ausführlich dargelegt werden.
(3) Bei einem nachgewiesenen triftigen Grund für den Rücktritt bis zu 6 Wochen vor Workshop-Beginn entstehen Verwaltungskosten von 35% der Gesamtgebühr. Ein Rücktritt zwischen 6 und 4 Wochen vor Workshop-Beginn führt zu 50% des Gesamtpreises. Bei einem Rücktritt weniger als 4 Wochen vor Beginn ist der gesamte Betrag fällig.
(4) Es liegt im Ermessen des Auftraggebers/der Auftraggeberin, einen geringeren Schaden im Vergleich zu den genannten Pauschalen nachzuweisen.

§ 6 Zahlungsmodalitäten und Abrechnungsverfahren
(1) Der Auftraggeber/die Auftraggeberin hat die Option, die Bezahlung der Dienstleistungen per Überweisung oder mittels SEPA-Lastschrift zu tätigen. Bei Zahlung via SEPA-Lastschrift erfolgt die Belastung des Kontos des Auftraggebers/der Auftraggeberin zum im Vertrag festgelegten Datum. Ein einmal erteiltes SEPA-Mandat behält seine Gültigkeit für zukünftige Bestellungen, sofern es nicht widerrufen wird.
(2) Zahlungen sind entsprechend des Angebots im Voraus zu erbringen. Im Anschluss an ein Beratungsgespräch hat der Auftraggeber/die Auftraggeberin ein unterzeichnetes SEPA-Lastschriftmandat sowohl elektronisch an valeria@valeriadegraaff.de als auch in Papierform an die Adresse: Valeria de Graaff, Glatzer Str. 3, 56077 Koblenz, zu übermitteln.

§ 7 Kündigung und Laufzeit
(1) Die Laufzeit des Vertrages und die zugehörigen Bedingungen werden im Angebot definiert.
(2) Alle erbrachten Dienstleistungen, insbesondere Strategieentwicklungen, sind vollständig zu vergüten.
(3) Vereinbarungen über bestimmte Kontingente oder Laufzeiten, die im Angebot festgelegt sind, sind für beide Vertragsparteien bindend.
(4) Sofern keine abweichenden Regelungen zwischen den Vertragsparteien getroffen wurden, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages automatisch um den ursprünglich festgelegten Zeitraum. Eine Kündigung muss mindestens 4 Wochen vor Ablauf der aktuellen Laufzeit schriftlich erfolgen.
(5) Sind im Angebot keine spezifische Angaben zur Laufzeit oder Kündigungsfrist enthalten, ist eine Kündigung mit einer 3-monatigen Frist zum Quartalsende möglich.
(6) Nicht in Anspruch genommene Leistungen aus monatlichen Paketangeboten, insbesondere solche, die halbjährlich oder jährlich anfallen, verfallen bei einer vorzeitigen Kündigung und unterliegen in diesem Fall seitens der Social-Media-Beraterin keiner anteiligen Verrechnung oder Erfüllung.
(7) Eine Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin ist ausgeschlossen, es sei denn, es wurde ausdrücklich anders vereinbart.
(8) Beiden Vertragsparteien bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund vorbehalten.
(9) Kündigt der Auftraggeber/die Auftraggeberin aus einem wichtigen Grund, bleibt der Vergütungsanspruch der Social-Media-Beraterin in voller Höhe bestehen. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers/der Auftraggeberin, nachzuweisen, dass der Social-Media-Beraterin kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist.

§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers und Haftung
(1) Der Auftraggeber/die Auftraggeberin stellt, der Social-Media-Beraterin alle relevanten Daten zur Verfügung, die für die erfolgreiche Zusammenarbeit benötigt werden. Dazu zählen z.B. Einblicke in Konversationsmetriken und andere bedeutsame Marketing-Parameter die den Auswertungen dienen sollen. Aktuelle Marketingmaßnahmen sowie, wenn nötig auch Einblick in Konzepte oder Maßnahmen, sofern diese für die Erarbeitung einer Strategie relevant sind oder berücksichtigt werden sollen. Die Datenübermittlung erfolgt sicher und verschlüsselt. Hat der Auftraggeber/die Auftraggeberin der Social-Media-Beraterin Zugänge zu den Accounts zwecks Projektumsetzung gewährt, so muss er/sie nach Projektabschluss sämtliche damit verbundenen Passwörter ändern.
(2) Die Social-Media-Beraterin arbeitet projektorientiert und kann nur eine begrenzte Anzahl von Projekten gleichzeitig bearbeiten. Falls der Auftraggeber / die Auftraggeberin seine/ihre Mitwirkungs-, Bereitstellungs- oder Abnahmepflichten verzögert, hat die Social-Media-Beraterin das Recht, den Zeitplan anzupassen, insbesondere wenn dies einen Konflikt mit anderen festgelegten Projekten der Dienstleisterin verursacht.
(3) Der Auftraggeber/die Auftraggeberin wird darauf hingewiesen, dass für seinen/ihren Social-Media-Account eine Datenschutzerklärung und ein Impressum erforderlich sind. Gemäß dem Rechtsdienstleistungsgesetz fällt die Generierung und Kontrolle dieser juristischen Dokumente nicht in den Zuständigkeitsbereich der Social-Media-Beraterin. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers/der Auftraggeberin, sich sowohl ein Impressum als auch eine Datenschutzerklärung durch einen Juristen erstellen oder überprüfen zu lassen.
(4) Kommt der Auftraggeber/die Auftraggeberin seiner/ihrer Mitwirkungspflicht auch nach Fristsetzung nicht nach, behält sich die Social-Media-Beraterin das Recht vor, den Vertrag zu beenden. Eine fällige Vergütung bleibt hiervon unberührt.
(5) Der Auftraggeber/die Auftraggeberin ist zur Geheimhaltung der Vergütung, der Einzelheiten der Leistungsbestimmung als auch der internen Korrespondenz gegenüber Dritten verpflichtet. Vertrauliche Informationen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Dienstleisterin nicht weitergegeben oder für andere Zwecke verwendet werden.
(6) Die Social-Media-Beraterin haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, technische Probleme oder andere nicht beeinflussbare Umstände.

§ 9 Vertraulichkeit und Urheberrecht
(1) Alle von der Social-Media-Beraterin im Rahmen der Beratung bereitgestellten Inhalte, wie die schriftlichen und elektronischen Ressourcen, sowie sonstige Arbeiten, die im Rahmen der Beratungen und Programme bereitgestellt werden, sind urheberrechtlich geschützt und stellen geistiges Eigentum der Social-Media-Beraterin dar. Jegliche Duplikation, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung seitens der Social-Media-Beraterin stellt einen Verstoß dar.
(2) Die Weitergabe von Zugangsdaten zu digitalen Programmen an nicht beteiligte Dritte ist strengstens untersagt.
(3) Beide Parteien verpflichten sich, alle während der Zusammenarbeit erlangten Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(4) Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort.

§ 10 Datenschutzregelungen, Einwilligung zur Datenverarbeitung und Kommunikationsregelungen
(1) Zur Vertragserfüllung werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben personenbezogene Daten, wie Name, Adresse und E-Mail-Adresse, sowie alle anderen für die Vertragsdurchführung notwendigen Daten erfasst und verarbeitet.
(2) Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies rechtlich zulässig und für die Vertragserfüllung notwendig ist, dies dem Hauptinteresse an einer effizienten Dienstleistung dient oder mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers/ der Auftraggeberin. Die Datenübermittlung in Länder außerhalb der EU erfolgt nur, wenn ausreichende Datenschutzstandards sichergestellt sind oder entsprechende vertragliche Regelungen getroffen wurden.
(3) Betroffenenrechte: Der Auftraggeber / die Auftraggeberin hat das Recht:
-Seine Einwilligung jederzeit zu widerrufen, wobei stets erfolgte Datenverarbeitungen hiervon unberührt bleiben.
-Auskunftsrecht über die gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung.
– Anforderung zur Berichtigung fehlerhafter oder unvollständiger Daten.
– Löschung der Daten, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
– Einschränkung der Datenverarbeitung unter bestimmten Voraussetzungen.
– Recht auf Datenübertragbarkeit.
– Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzbehörde.
– Widerspruchsrecht gegen Datenverarbeitungen, die auf berechtigten Interessen beruhen.
(4) Die Aufbewahrung der Daten erfolgt nur so lange, wie es für den Verarbeitungszweck notwendig ist. Darüber hinaus können Daten gespeichert bleiben, wenn dies aus rechtlichen Gründen oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist.
(5) Der Auftraggeber/die Auftraggeberin räumt der Social-Media-Beraterin vorübergehend die Berechtigung ein, über unterschiedliche elektronische Medien (wie etwa E-Mail, Kurznachrichten, Telefon, Messenger-Anwendungen) in Kontakt zu treten. Wenn der Auftraggeber/die Auftraggeberin keinen weiteren Kontakt durch die Dienstleisterin wünscht, sollte eine Benachrichtigung via E-Mail an: info@valeriadegraaff gesendet werden.

§ 11 Anpassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Die Social-Media-Beraterin behält sich das Recht vor, die vorliegenden Geschäftsbedingungen anzupassen. Sofern der Auftraggeber/die Auftraggeberin den Änderungen nicht innerhalb von zwei Wochen widerspricht, gelten diese als angenommen. Bei einem Widerspruch des Auftraggebers/der Auftraggeberin behält die Social-Media-Beraterin sich vor, das Vertragsverhältnis zum geplanten Datum des Inkrafttretens der Änderungen zu beenden.

§ 12 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Streitschlichtung
(1) Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Koblenz.
(2) Bei Unstimmigkeiten aus der geschäftlichen Zusammenarbeit zwischen der Social-Media-Beraterin und dem Auftraggeber/der Auftraggeberin streben beide Seiten eine gütliche Einigung an. Das Recht, dringende Maßnahmen durch vorläufigen Rechtsschutz zu verfolgen, bleibt hiervon unberührt. Ein offensichtlicher Zahlungsverzug ohne nachvollziehbare Erklärung wird nicht als Streitfall angesehen.

§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, die dem Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.

AGB-Stand: 01.01.2022. Eine Vervielfältigung dieser AGB ist verboten.